Die Berufsbezeichnung „Detektiv“ ist in Deutschland nicht geschützt. Es gibt weder eine gesetzlich geregelte Detektiv-Ausbildung, noch rechtlich anerkannte Qualitätsstandards für das Führen der Berufsbezeichnung „Detektiv“. Qualifizierungsnachweise gibt es trotzdem.
Die Situation ist schon absurd. „Detektiv“ kann sich in Deutschland jeder nennen, der einen entsprechenden Gewerbeschein beantragt und erhalten hat. Dazu bedarf es keines Nachweises einer Berufsausausbildung als Detektiv oder einer anderen fachlichen Qualifizierung. Für die praktische Berufsausübung aber müssen Detektive über ein enormes Fachwissen aus unterschiedlichen Sachbereichen wie Kriminalistik, Recht, Betriebswirtschaft und Informationstechnologie verfügen. Sie müssen darüber hinaus absolut vertrauenswürdig, kommunikationsstark und ausdauernd sein. Anders könnten sie ihre Ziele, die Ermittlung gerichtsverwertbare Beweise für ihre Auftraggeber sowie Aufbau und Erhalt einer wirtschaftlichen Existenz, kaum erreichen.
Neu ist diese Situation nicht. Seit Jahrzehnten drängen die Berufsverbände der Detektive auf eine tragfähige Lösung für eine geregelte Berufsausbildung und die Einführung anerkannter Qualitätsstandards für das Detektivgewerbe. Ohne Erfolg, da der Gesetzgeber bis heute dem Grundrecht der allgemeinen Gewerbefreiheit einen höheren Stellenwert beimisst als der Reglementierung des Detektivberufes.
Neu sind auch nicht die Probleme, die sich für das Detektivgewerbe in Deutschland aus den ungeklärten Fragen der Ausbildung und der Qualitätsstandards ergeben. Die Probleme verschärfen sich jedoch:
Das Detektivgewerbe hat sich nicht damit begnügt, auf eine gesetzliche Regelung zu warten. Parallel zu den jahrelangen Bemühungen, eine solche einzufordern und zu initiieren, haben die Verbände frühzeitig auf die missliche Lage reagiert und versucht, eigene interne Standards zu etablieren. Anfang der 1970er Jahre haben der Bundesverband Deutscher Detektive e.V.(BDD), der Bund Internationaler Detektive e.V. (BID) und der Verbund Privater Ermittlungs- und Sicherheitsdienste e.V. (VPE) eine Berufsordnung für Detektive veröffentlicht. Diese Berufsordnung beschreibt die Standesregeln für die Ausübung des Detektivberufes und hat die Funktion eines „Ehrenkodexes“. In der Berufsordnung werden u.a. die allgemeinen Berufspflichten, das Verhalten gegenüber Behörden und Gerichten und das Verhältnis zum Auftraggeber beschrieben. Für ihre Mitglieder schreiben die Verbände die Berufsordnung verbindlich vor.
Resultat der Bemühungen um eine qualifizierte Aus- und Fortbildung von Detektiven seitens der Verbände und Persönlichkeiten des Detektivgewerbes war die Gründung der „Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe“ (ZAD) im Jahr 1986. Die ZAD hat in Abstimmung mit den Verbänden einen spezifischen Bildungsplan entwickelt und von den Verbänden den Auftrag erhalten, „die Berufsbildung für Detektive/Detektivinnen zu koordinieren und zu fördern“.
Die Kurse der ZAD, die 22 Monate oder als Intensiv-Kurs 10 Monate dauern, führen zu dem Abschluss „Geprüfter Detektiv/Geprüfte Detektivin“. In den Kursen werden vor allem Inhalte und Fachkenntnisse aus den Bereichen „Spezielle Berufskunde“, „Fachkunde Recht“ und „Fachkunde Kriminalistik“ vermittelt.
Neben den fachlichen Qualifikationen ist für die Ausübung des Deteketivberufes auch die Persönlichkeit des Detektivs von Bedeutung. Die ZAD nennt als wichtige Persönlichkeitsmerkmale „die Neigung zu selbständiger, eigenverantwortlicher Tätigkeit, Befähigung zu planvoller, systematischer Arbeit, gutes Wahrnehmungs- und Erinnerungsvermögen, logisch-kombinatorisches Denken und die Fähigkeit, mündlich und schriftlich präzise formulieren zu können“ sowie „Einfallsreichtum und Flexibilität, Einfühlungsvermögen beim Umgang mit Menschen, Ausdauer, psychische Stabilität und Verantwortungsbewusstsein“.
Aus- und Fortbildungskurse für Detektive bieten selbstverständlich auch private Bildungsinstitute an. Diese werden z.T. auch von den Verbänden anerkannt. Der Detektivberuf ist aufgrund der Nichtregulierung weit offen für Seiteneinsteiger. Gute Voraussetzungen für den Detektivberuf bringen Personen mit, die zuvor bei der Polizei, Bundeswehr oder Nachrichtendiensten gearbeitet haben.
Es gibt sie also, die Qualifizierungsnachweise für Detektive. Die Probleme, die auf das Fehlen einer gesetzlichen Regelung für die Ausbildung von Detektiven und die Zulassung zur Ausübung des Berufes zurückgehen, sind damit allerdings nicht gelöst.
detektei-pool / 2009