
Intelligente Spürnase, Draufgänger,
Held oder doch zwielichtiger Schnüffler, der es mit dem Recht nicht so genau nimmt? Die Klischees haben mit der tatsächlichen Arbeit von Detektiven
kaum etwas gemeinsam.
Ein Detektiv ist im Wortsinn ein professioneller „Aufdecker“ und „Enthüller“ (lat.: detegere, Bedeutungen: aufdecken, bedecken, enthüllen, entdecken, entlarven, gestehen, entblößen, ausforschen). Im angelsächsischen Raum bezeichnet der Begriff „Detektiv“ (engl.: detective) einen Dienstgrad oder eine Funktion bei der Polizei. Zur Unterscheidung vom Polizeiberuf hat sich daher für den Detektiv die Bezeichnung private detective oder private investigator durchgesetzt, zu Deutsch: Privatdetektiv! Ein Detektiv arbeitet in der Regel selbständig oder als Angestellter einer Detektei und wird im Auftrag von Unternehmen, Privatpersonen, Rechtsanwälten oder Institutionen tätig.
Die Berufsbezeichnung „Detektiv“ ist in Deutschland nicht geschützt. Für die Ausübung des Berufes benötigt ein Detektiv - rechtlich betrachtet -
nur eine Gewerbeanmeldung (nach § 14 der Gewerbeordnung), einen persönlichen Zuverlässigkeitsnachweis in Form eines Führungszeugnisses (§ 30 Abs. 5
Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. In der Praxis allerdings muss ein Detektiv über fundierte Fachkenntnisse
aus unterschiedlichen Bereichen wie Kriminalistik, Betriebswirtschaft, Recht und Informationstechnologie verfügen. Der Gewerbeschein ist also lediglich
die Berechtigung zur Ausübung des Detektivgewerbes und nicht zu verwechseln mit der fachlichen Befähigung!
Neben umfangreichen Fachkenntnissen sind auch die Persönlichkeit und die Begabungen eines Detektivs von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche
Ausübung seines Berufs. Integrität, Zuverlässigkeit, Beharrlichkeit und Ausdauer sind ebenso erforderlich wie Intelligenz, hohe analytische Fähigkeiten
und nicht zuletzt ein ausgeprägter Instinkt. Wichtigtuer und Abenteurer sind absolut fehl am Platze. Detektive sind Vertrauenspersonen, ihre Auftraggeber
müssen sich jederzeit auf sie verlassen können. Vertrauenswürdigkeit und Diskretion sind für Detektive das wichtigste Betriebskapital.
Als ein privater Ermittler sammelt und dokumentiert ein Detektiv Informationen mit dem Ziel, gerichtsverwertbare Beweise für seine Auftraggeber zu erbringen. Die Ermittlungsergebnisse eines Detektivs müssen seinem Auftraggeber als Basis für mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen dienen können, d.h. sie müssen als Beweismittel vor Gericht auch anerkannt werden. Ohne entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie präzise und seriöse Arbeit in der Ermittlung und der Dokumentation ist das nicht möglich, zumal Ermittlungsergebnisse vor Gericht nur dann Beweiskraft haben, wenn sie auf legalem Wege und mit legalen Mitteln zustande gekommen sind.
Der Einsatz von Detektiven betrifft nahezu alle Lebens- und Arbeitsbereiche. Im Auftrag von Wirtschaftsunternehmen befassen sich Detektive mit allen
Aspekten der Wirtschaftskriminalität. Das reicht von Produkt- und Markenpiraterie, Patentrechts- und Markenschutzverletzungen über Versicherungs- und
Subventionsbetrug bis zu Umwelt- und IT-Kriminalität sowie dem weiten Feld der Mitarbeiterkriminalität. Dass Detektive hier nur als versierte Fachleute
gerichtsverwertbare Beweise erbringen können, liegt auf der Hand. Wenn ein Detektiv etwa einen konkreten Fall von Marken- und Produktpiraterie bearbeitet,
muss er fachlich in der Lage sein, Produktionsstätten festzustellen, Vertriebswege lückenlos aufzuzeigen und die verantwortlichen Drahtzieher zu ermitteln.
Für Privatpersonen werden Detektive oder Detekteien vor allem in Ehe-, Familien- und Sorgerechtsangelegenheiten, in Streitfällen bei Unterhaltszahlungen,
bei Erb- und Nachlassangelegenheiten, bei Vermisstensuche oder bei Nachbarkeitsstreitigkeiten tätig.
Zu den klassischen Methoden der Detektivarbeit gehören Recherchen, Observationen (Beobachtungen) und Befragungen. Dabei stützen sich Detektive auf eine
ganze Reihe technischer Hilfsmittel, vom Fernglas über moderne Foto- und Videotechnik bis zu GPS-Ortungssystemen. Die praktische Arbeit von Detektiven
vollzieht sich diskret und weitgehend im Verborgenen, um den Erfolg von Ermittlungen nicht zu gefährden.
Ein Detektiv nimmt kein öffentliches Amt wahr, er verfügt daher über keine hoheitlichen Befugnisse und genießt keinerlei Sonderrechte. Wenn ein
Detektiv ermittelt, ist und bleibt er Privatmann bzw. ein normaler Gewerbetreibender. Ihm stehen nur die Jedermannsrechte zu.
Bevor ein Detektiv seine Arbeit aufnehmen kann, muss sein Auftraggeber ein „berechtigtes Interesse“ glaubhaft machen. Der Detektiv muss sich davon
überzeugen, dass sein Einsatz zur Klärung oder Durchsetzung eines berechtigten Interesses oder eines Rechtes seines Auftraggebers erforderlich ist.
Bloße Neugier oder eventuelle Rachegelüste des Auftraggebers gegenüber Dritten reichen für einen Detektiv bei weitem nicht aus, um Ermittlungen aufzunehmen.
Im Gegenteil: Er könnte sich sogar strafbar machen.
Bei seinen Ermittlungen hat sich ein Detektiv im Rahmen der Legalität zu bewegen und die gültigen Gesetze einzuhalten. Ein Detektiv muss sich stets darüber
im Klaren sein, was in welchen Fällen unter welchen Voraussetzungen rechtlich zulässig ist, und eine Abwägung zwischen den berechtigten Interessen seines
Auftraggebers und den Rechten von Zielpersonen vorzunehmen. Das gilt insbesondere für den Einsatz von technischen Hilfsmitteln, denn hier setzen nicht nur
die Persönlichkeitsrechten von Zielpersonen, sondern auch Datenschutzgesetze rechtliche Grenzen.
detektei-pool / 2009