Der Begriff „Detektiv“ stammt aus dem Lateinischen (detegere = aufdecken, bedecken,
enthüllen, entdecken, entlarven, gestehen, entblößen, ausforschen) und bezeichnet eine
Person, die professionell und mit professionellen Methoden Informationen sammelt und
dokumentiert und diese seinen Auftraggebern vor allem zur Verwendung als gerichtsverwertbare Beweise übergibt. Als synonyme Begriffe für „Detektiv“ werden auch „Privatermittler“ und
„Privatdetektiv“ verwendet. Diese Bezeichnungen sind Übersetzungen der englischsprachigen
Begriffe private investigator und private detective. Da im angelsächsischen Sprachraum der
detective einen Dienstgrad bei der Polizeibehörde bezeichnet, hat sich zur Unterscheidung
der Begriff private detective herausgebildet.
Ein Detektiv arbeitet in der Regel als selbständiger Gewerbetreibender oder als Angestellter
einer Detektei. Detektive werden im Auftrag von Unternehmen, Privatpersonen, Rechtsanwälten
oder Institutionen tätig. Die Berufsbezeichnung „Detektiv“ ist in Deutschland nicht geschützt.