Der Begriff Stalking bezeichnet das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und
Belästigen eines Menschen mit der Folge, dass dessen Sicherheit bedroht und seine
Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt werden. (engl. to stalk sb. - jmd.
belauern / stalk - Pirsch, Pirschjagd).
Stalking ist in Deutschland seit März 2007 ein Straftatbestand. Im Gesetz zur
Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (§ 238 StGB) heißt es: „Wer einem Menschen
unbefugt nachstellt, ...., und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Stalking hat viele Ausdrucks- und Handlungsformen. Stalker suchen die räumliche Nähe zu
ihren Opfern, lauern ihnen vor der Wohnung, am Arbeitsplatz oder beim Einkauf auf, belästigen
sie mit ständigen Telefonanrufen, E-Mails oder SMS-Nachrichten, schicken Liebesbriefe,
Blumengrüße oder Geschenke, fragen den Bekannten- und Freundeskreis ihres Opfers aus usw.
Die Nachstellungen reichen bis zu konkreten körperlichen Bedrohungen. Für die Opfer hat
Stalking erhebliche physische und psychische Auswirkungen und führt nicht selten zu schweren
Traumata.
Eine Studie des Zentralinstituts für seelische Gesundheit in
Mannheim kommt zu dem Ergebnis,
dass rund zwölf Prozent aller Menschen in Deutschland im Laufe ihres Lebens mindestens einmal
Stalking-Opfer werden. Von den Opfern sind über 80 Prozent Frauen, Täter sind überwiegend
Männer.
Detektive können in Fällen von Stalking wichtige Dienste leisten. Sie können Täter ermitteln
und vor allem Beweise sammeln, die dazu beitragen, einen Stalking-Fall vor Gericht zu
bringen.