Herne (detekei-pool) - Der Ruf des Detektivgewerbes wird durch „schwarze Schafe“ schwer in Mitleidenschaft gezogen. Wenn einzelne Detektive bei ihrer Arbeit vor illegalen Methoden nicht zurückschrecken oder ihren Auftraggebern fachlich mangelhafte Ergebnisse präsentieren, wird das Vertrauen in die Qualität detektivischer Leistungen insgesamt untergraben. Dem Vertrauensverlust, den das Detektivgewerbe zuletzt durch die Bespitzelungsaffären u.a. beim Discounter Lidl und der Deutschen Bahn erlitten hat, will der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD), Bonn, jetzt mit einer Qualitätsoffensive begegnen.
Die Tatsache, dass es weder einen gesetzlichen Schutz der Berufsbezeichnung des Detektives noch eine
anerkannte Sachkundeprüfung zur gewerberechtlichen Zulassung zum Detektivberuf gibt, macht es nach Ansicht
des BDD unseriös arbeitenden Detektiven viel zu einfach. Es fehle an überprüfbaren öffentlich-rechtlichen
Kriterien für die Qualität detektivischer Dienstleistungen, so der BDD. Daher hat der Verband im Mai 2009
seine „Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen durch Mitglieder des BDD“
der Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Dokument stellt eine komprimierte Zusammenfassung der in der Satzung und der Berufsordnung des BDD
enthaltenen Qualitätsmerkmale detektivischer Dienstleistungen dar. Es beinhaltet u.a. die Kriterien für
eine Mitgliedschaft im BDD und die Berufspflichten des Detektives, nennt Regeln für das Verhalten von
Detektiven gegenüber Behörden, Gerichten, Auftraggebern und Mitarbeitern und geht auf das Thema
Preisgestaltung und Rechnungslegung ein.
Zu den Qualitätsmerkmalen eines Detektivs gehört der wahrheitsgemäße und auf Vertrauen basierende
Umgang mit seinen Auftraggebern. So habe der Detektiv das „berechtigte Interesse“ seines Auftraggebers,
das erst die Grundlage für die Aufnahme seiner Tätigkeit bildet, „mit größtmöglicher Sorgfalt zu prüfen“.
Zur Auftragsannahme durch einen Detektiv heißt es in dem Grundlagenpapier weiter: „Wenn ein Detektiv
erkennt, dass die sachkundige Ausführung eines Auftrages mangels auftragserforderlicher Spezialkenntnisse,
Fachkunde, personeller oder technischer Hilfsmittel in Frage steht, ist er gehalten, geeignete Fachkräfte
heranzuziehen oder aber den Auftrag abzulehnen.“ Für die Berichterstattung des Detektivs gegenüber seinem
Auftraggeber legt der Verband ebenfalls hohe Qualitätsmaßstäbe an: „Jeder Bericht ist vom Inhalt her mit
größter Sachlichkeit und Objektivität abzufassen, so dass er jederzeit richterlicher Prüfung standhält
und die enthaltenen Tatsachenfeststellungen im Prozessfall beeidet werden können.“
Das Grundlagen-Dokument kann auf der Homepage des Verbandes (www.bdd.de) eingesehen werden.