Die Aufklärungsquote von Detektiven ist beachtlich: Rund 56 Prozent der Fälle, in denen Detektive mit Ermittlungen
beauftragt werden, führen zu einer vollständigen und etwa 39 Prozent zu einer teilweisen Aufklärung. Erfolgreiche
Ermittlungen leisten auch Detektive und Detekteien in Aachen.
Detektive und Detekteien in Aachen ermitteln im Auftrag von Unternehmen, Versicherungen, Rechtsanwälten und Privatpersonen.
Aufträge von Unternehmen betreffen zu einem beträchtlichen Teil sogenannte Mitarbeiterdelikte wie etwa Diebstahl, Betrug,
Untreue und Unterschlagung, unberechtigtes Krankfeiern und Schwarzarbeit bis hin zu Verrat von Betriebsgeheimnissen und
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Privatpersonen beauftragen Detektive und Detekteien in Aachen vor allem bei Ehe- und
Familienangelegenheiten (Untreue, Ehebruch), Streitigkeiten bei Sorgerecht und Unterhaltszahlungen, in Fällen von Beleidigung
und Erpressung.
Ein Detektiv kann tätig werden, wenn beim Auftraggeber ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt, d.h. wenn der Auftraggeber
glaubhaft darlegen kann, dass der Einsatz eines Detektives zur Klärung oder Durchsetzung seiner Sach- oder Rechtsposition
erforderlich ist.
Mehr über die Tätigkeiten und Leistungen von Detektiven finden Sie in unserem Themenbereich. Wertvolle Tipps für die
Detektiv-Auswahl gibt unser Beitrag „Detektiv gesucht – aber richtig!“
Nutzer sind auf diese Seite von detektei-pool gelangt über die Suchbegriffe: Detektiv Aachen, Detektei Aachen,
Privatdetektiv Aachen, Wirtschaftsdetektei Aachen, Detektivbüro Aachen, Privatermittler Aachen.