Detektive und Detekteien in Hagen werden im „berechtigten Interesse“ ihrer Auftraggeber tätig. Ein berechtigtes Interesse,
das ein Detektiv sorgfältig prüfen muss, liegt vor, wenn ein Auftraggeber glaubhaft machen kann, dass der Einsatz eines Detektives zur Klärung oder
Durchsetzung seiner Sach- oder Rechtsposition erforderlich ist.
Auftraggeber von Detekiven und Detekteien in Hagen sind Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen, Versicherungen, Rechtsanwälte und natürlich
Privatpersonen. Das Ziel detektivischer Ermittlungen ist das Sammeln und Dokumentieren von gerichtsverwertbaren Beweisen. Gerichtsverwertbar sind
Beweise dabei nur, wenn sie mit legalen Mitteln erbracht werden. Detektive stellen ihre Ergebnisse ihren Auftraggeber in aller Regel als schriftliche
Dokumentation einschließlich der Beweismittel (z.B. Fotos oder Filme) zur Verfügung. Die Auftraggeber können dann darüber entscheiden, was mit den
Ergebnissen geschieht. In rund 41 Prozent der Fälle nutzen Auftraggeber die Ergbnisse für eine private oder innerbetriebliche Regelung, ebenfalls 41 Prozent
führen zu einer Anzeige durch den Auftraggeber bzw. zu einem Prozess (Rest: unbekannt).
Weitere Informationen über Detektive in Hagen und bundesweit, ihre Leistungen und Qualifikationen erfahren Sie in unserem Themenbereich. Der Beitrag
„Detektive – für alle Fälle“ enthält eine Übersicht über das Leistungsspektrum von Detekteien.
In „Der Detektiv - Multitalent mit Charakter“ erläutern
wir, was die Arbeit und die Persönlichkeit eines Detektives ausmacht und in „Detektiv gesucht – aber richtig“
geben wir wertvolle Tipps für Ihre Detektei-Suche.